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Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges im Herbst 1918 entstand in der Stadt Wetzlar der Plan zur Errichtung eines Ehrenmales für die gefallenen Bürger der Stadt. Nach Plänen des Beigeordneten Dr. Former, die von Baurat Kleemann überarbeitet wurden, errichtete die Stadt bis zum 22. November 1919 an der Friedhofsmauer gegenüber dem Haupteingang ihr Ehrenmal. Über mehrere Treppenstufen und einen von Bruchsteinmauern flankierten Weg, an dessen Beginn zwei liegende Figuren des Wetzlarer Bildhauers Friedrich Mayer Trauer symbolisieren sollen, gelangt man auf einen Ehrenhof, hinter dem sich eine Altarwand mit Inschrift erhebt. Ein dreieckiger Aufsatz ist mit dem Relief einer Betenden versehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |