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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Gute Hofreite des späten 17. Jhs. mit Scheune aus der gleichen Zeit. Das Fachwerk des Wohnhauses z. T. holzverschindelt. Weit ausladende Streben, relativ einfaches Fachwerk, jedoch innerhalb der sich hier kumulierenden guten barocken Fachwerkhäuser ein ausgewogenes Beispiel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |