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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Ursprünglich Basilika des 12. Jhs. Aus dieser Zeit der Westturm, die nördliche Mittelschiffswand mit den kleinen, rundbogigen Obergadenfenstern und den beiden Seitenschiffsarkaden erhalten. Spätgotische Veränderungen. 1719-21 Umbau als Saalbau mit Empore; flache Decke mit Stuckmedaillon mit Pelikan bezeichnet 1721; Kanzel bezeichnet 1720.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |