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Als Kopfbau der etwas längsgestreckten Dorfanlage auch von wichtiger Funktion im Ortsbild. Einfacher Saalbau mit Krüppelwalm und beherrschendem Dachreiter; dreiseitiger Schluss und sehr schönes Kreuz auf dem Haubendachreiter. Erbaut 1723-25. Ausstattung z. Tl. aus der Bauzeit.Kulturdenkmal wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |