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Kleiner Saalbau mit dreiseitigem Schluß. Das Äußere in der Art der oberhessischen, barocken Dorfkirchen schmucklos mit Haubendachreiter. Erbaut 1727-28 unter Graf Reinhard von Hanau. Im Innern durchgehende Holzstützen, in die die Emporen eingehängt sind. Die Kanzel ursprünglich in der Längsachse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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