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Fulda, Stadt und Landkreis
Burghaun
  • Oberste Straße
Friedhofsmauer
Flur: 13
Flurstück: 304/2

Der katholische Friedhof von Burghaun hat eine nahezu vollständig erhaltene steinerne Ummauerung. Die aus Bruchstein errichtete halbhohe Mauer wird oben durch eine Lage halbrunder Steine abgedeckt. Der Zugang wird flankiert von rechteckigen Torpfosten mit profilierter Platte und kugelförmigen Aufsätzen, eine barocke Einfassung, die in das 18. Jahrhundert zurückreicht. Es ist anzunehmen, dass die Anlage des Friedhofs spätestens im Zusammenhang mit der offiziellen (Wieder-)Einführung des katholischen Bekenntnisses in Burghaun durch den Fuldaer Fürstabt Adolf von Dalberg im Jahre 1728 geschah. Auf dem Friedhof befindet sich ein von zwei hohen Bäumen gerahmtes Holzkruzifix jüngeren Datums. Der rückwärtige Teil der Friedhofsanlage wurde später aus Platzgründen erweitert. Die in diesem Umfang und Erhaltungszustand im Kreisgebiet seltene Friedhofsummauerung ist aus ortsgeschichtlichen, die schmuckvolle Einfassung des Zugangs zudem aus künstlerischen Gründen erhaltenswert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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