Hauptstraße 41
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Fulda, Stadt und Landkreis
Burghaun
Langenschwarz
  • Hauptstraße 41
Evangelische Kirche
Flur: 3
Flurstück: 21

Die evangelische Pfarrkirche von Langenschwarz ist ein stattlicher Bau in neugotischen Formen aus dem Jahre 1880. Das von Maurermeister Martin Scheich aus Horas bei Fulda errichtete Gebäude hat einen kreuzförmigen Grundriss, einen eingestellten Frontturm und einen 5/8 polygonalen Chorschluss. Den Außenbau umgeben regelmäßig angeordnete, zweifach gestufte Stützpfeiler. Die dazwischen liegenden Spitzbogenfenster haben Maßwerk. Das dreiachsige Langhaus weist dabei zweibahnige Fenster auf, während an den Querschiffgiebeln je ein dreiteiliges Fenster sitzt. Der viereckige Glockenturm mit seitlichem rundem Treppenturm wird von einem achteckigen Spitzhelm hinter Dreiecksgiebeln bekrönt. Das schlichte Rechteckportal sitzt in einer profilierten und von Säulen gerahmten Spitzbogennische; im Tympanonfeld befindet sich ein Dreipass in Flachrelief. Der Zugang wird von einem hohen Dreiecksgiebel überhöht. Die Fenster und Schallarkaden am Turm sitzen in spitzbogigen Blendnischen. Der Innenraum der Kirche zeigt eine in der Mitte polygonal gewölbte Holzbalkendecke, die auf steinernen Wandkonsolen ruht. Im Querschiff sind Emporen untergebracht. Der Chor besitzt ein Strahlengewölbe mit gekehlten Rippen auf Konsolen. Die Ausstattung mit Altar, Kanzel und Orgelprospekt stammt aus der Erbauungszeit der Kirche. In die Chorwand und im Chorbogen sind Grabplatten des 17. Jahrhunderts aus der alten Kirche eingelassen. Die für die Größe des Ortes sehr aufwendige Kirche steht als Mittel- und Blickpunkt in der platzartigen Erweiterung der Hauptstraße, umgeben von den markanten Einzelbäumen "Freiheitseiche", "Lutherlinde" und "Raiffeisenlinde".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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