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Am nördlichen Ortseingang gegenüber dem Anwesen Sigildistr. 47 stehendes Fachwerkhaus von 1760. Das zweistöckige Gebäude liegt mit seiner hinteren Längsseite entlang der Hildeser Straße (L 3176) und ist Teil einer größeren Hofanlage. Das ausgeprägte qualitätvolle Fachwerkgefüge zeigt weit ausgreifende Mannfiguren zur Verstrebung der Eck- und Bundständer. Die nahezu symmetrisch angelegte linke Giebelseite wird in der Mittelachse durch Fischgrät - Fachwerk charakterisiert; im Obergeschoss sitzen seitlich gedoppelte Wandständer mit halbem Fischgrätmotiv. Die Eingangsseite weist im EG links neben der Haustür ebenfalls Fischgrät - Fachwerk auf. Neben der profilierten Gebälkzone finden sich im linken Giebel zwei Fachwerkrauten seitlich des Taubenschlags als Schmuckformen. Die Eckständer sind durch Rundstabschnitzereien mit seitlicher Volutenbemalung verziert. Der ehemals im Haus integrierte Stallteil wurde massiv erneuert und für Wohnzwecke umgebaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |