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In Richtung Malges die Kreisstraße überspannende Brücke als Teil der Trassenführung der inzwischen aufgelassenen Bahnstrecke Hünfeld - Wenigentaft / Mansbach. Die in sichtbar belassenem Bossenmauerwerk errichtete Brücke wird von seitlich zugeführten Stützmauern flankiert. Der Durchlass ist in Form eines Parabelbogens ausgebildet, dessen Steinfassung besonders akzentuiert ist. Auf der nach Malges weisenden Seite befinden sich über dem Sturz zwei Inschriftsteine mit den Jahreszahlen 1905 (Datum der Errichtung) bzw. 1940 (Datum der Erweiterung der Linie auf zwei Gleise durch die Nationalsozialisten). Die verkehrsgeschichtlich interessante Brücke besticht durch die elegante Form des Durchlasses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |