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Wohnhaus mit mehreren Wirtschaftsgebäuden aus dem Jahr 1833 über hohem Sockel in zwei Geschossen. Prägendes Motiv der Fachwerkkonstruktion sind die 3/4-Streben mit Brustriegeln an Eck- und Bundständern beider Geschosse. Der Eingang ist über eine zweiläufige Freitreppe erreichbar. Als Beispiel eines großbäuerlichen Anwesens mit straßenzugprägender Lage sind die Gebäude aus sozialgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |