Untere Kirchstraße 5 - Kirche
Untere Kirchstraße 5 - Kirche
Untere Kirchstraße 5 - Kirchenportal
Untere Kirchstraße 5 - Kirchenrestaurierung 1901
Untere Kirchstraße 5 - Kirche
Untere Kirchstraße 5 - Kirche
Untere Kirchstraße 5 - Blick vom Oberdorf zur Kirche
Untere Kirchstraße 5 - ehem. Chorzugang
Untere Kirchstraße 5 - Kirche
Untere Kirchstraße 5 - Altarplatte - Kreuz
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Werra-Meißner-Kreis
Berkatal
Frankershausen
  • Kirchrain 5
Ev. Kirche
Flur: 18
Flurstück: 166/4

Evangelische Pfarrkirche mit angeschlossenem Friedhof und dem Rest des Angers.

Die klassizistisch erweiterte Wehrkirche mit frühgotischem Kern befindet sich an exponierter Stelle als Mittelpunkt des alten Dorfkerns und prägt weithin sichtbar die Silhouette von Frankershausen.

1827 wurde das ursprüngliche Schiff abgebrochen und durch einen Neubau nach Entwürfen J.F. Mattheis ersetzt. Am 16.11.1828 wurde die neue Kirche geweiht.

Das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes wird durch den dominanten Chorturm geprägt, dem ein wenig gegliederter Baukubus, vorgelagert ist. Besonders hervorgehoben wird der klassizistische Portikus, dessen Architrav von dorischen Säulen mit kräftiger Schwellung getragen wird.

Der Innenraum entspricht in seiner Durchbildung den Anforderungen des protestantischen Gottesdienstes: die Anordnung der Bestuhlung und die umlaufende Empore gewährleisten sowohl die gute Ansichtigkeit von Altar und Kanzel als auch eine hohe Platzkapazität. Orgel von Fr. Krebaum. In der Sakristei Grabsteine, Sakramentsnische sowie Reste von Kapitellen des Vorgängerbaus. Auf dem Friedhof Grabsteine aus dem 18. Jh.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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