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Der ursprüngliche Ortskern Schwebdas erstreckt sich jenseits der Bundesstraße 249 in südlicher Richtung. Dem Ortszentrum, das durch den Anger eindeutig markiert wird, schließt sich im Osten eine Häuserzeile mit kleinmaßstäblicher Bebauung an. In westlicher Richtung folgen mit dem Herrenhof der v. Keudell und der Kirche die den Anger prägenden Gebäude. Der zweite stattliche Gutshof des Ortes erhebt sich auf dem Gelände der ehemaligen Burg an der südöstlichen Peripherie des Dorfes mit dem ortsbildprägenden Steinernen Haus aus dem Jahr 1529. Besonders er-
wähnenswert sind darüber hinaus die mit kleinmaßstäblicher Bebauung besetzten Straßenzüge der Rosen- und Werragasse mit einem Baubestand aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |