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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Altstadt
Giebelständiges Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem, massivem Sockel an markanter Ecksituation mit angeschlossenem Nebengebäude, im Kern wohl aus dem ersten Drittel des 17. Jhs. An der Schwelle des Hauptgebäudes befinden sich schleierbrettartige Verzierungen, an den Füllhölzern kräftige Taubänder. Die Gebäudegruppe ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |