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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Altstadt
Giebelständiges Wohnhaus mit repräsentativer Fachwerkgestaltung um 1620. Prägend sind die friesartigen Aneinanderreihungen konvergierender Fußstreben im Brüstungsbereich, die sich bis zum Hahnenbalken unterhalb des Dachfirstes erstrecken. Als Teil der gestaffelten Bebauung des Marktes ist das Haus aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |