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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Altstadt
Der rechts befindliche Gebäudeteil erhebt sich in konstruktivem Fachwerkgefüge mit gegenläufigen Stockwerkstreben, im linken Bereich erstreckt sich der ältere Gebäudeteil in lebhaftem Fachwerkraster des späten 18. Jhs. mit Mannfiguren an den Eckständern und konvergierenden Fußstreben im Brüstungsbereich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |