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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Altstadt
1562 erbautes Wohn- und Geschäftshaus in stattlichen Ausmaßen mit repräsentativer Fachwerkkonfiguration im Brüstungsbereich des ersten Obergeschosses: dort gekrümmte Fußstreben, die einen Viertelkreis bilden. An den Eck- und Bundständern verfestigen 3/4-Streben mit Brustriegeln das Fachwerkgefüge. Das Gebäude ist eines der wenigen Häuser in Sontra, die den Dreißigjährigen Krieg unbeschadet überdauert haben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |