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Die installierte Gesamtanlage erstreckt sich entlang der Durchgangsstraße des Ortes, der Berneburger Straße. Im nördlichen Bereich, der von der ehemaligen Burg begrenzt wird, umschließt sie schlauchartig die Gebäudegrenzen, im südlichen Teil wölbt sich die Umgrenzung entlang der Kirche sowie der Kemenate in den Biehlweg und das Unterdorf bauchförmig auf. Im Zentrum dieses Bereiches befindet sich der Anger an einer ortsbildprägenden Straßeneinmündung.
Besonders bemerkenswert ist die in die dichte Zeilenbebauung eingebettete Kirche mit dem Dachreiter als deutlichem Erkennungszeichen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |