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Dreiseitige Hofanlage mit spitzwinklig zueinander stehenden Gebäuden am westlichen Rand der historischen Ortsbebauung. Das Wohnhaus mit datierter Wetterfahne aus dem Jahr 1794 erhebt sich in schlichtem Fachwerkraster mit 3/4-Streben an den Eckständern. An der Unterkante der Schwelle und an den Füllhölzern eingelegte Schiffskehlen mit Rundstab. Dem Wohnhaus angeschlossen ist ein kleinerer Scheunentrakt in Fachwerkkonstruktion, die Stallungen aus den letzten Jahren des 19. Jhs. erheben sich in massivem Backsteinmauerwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |