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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Ortschaft Berneburg
Der Friedhof des Ortes beherbergt beachtenswerte Grabsteine aus dem 18. und 19. Jh. Die älteren Stücke bestehen im allgemeinen aus einem Inschriftenmedaillon und einem darüber befindlichen Giebelfeld mit figürlichen Motiven, die die Vergänglichkeit des menschlichen Daseins thematisieren.
Neben den steinernen Grabmalen haben sich einige gusseiserne Kreuze aus dem 19. Jh. erhalten.
Aus ortsgeschichtlichen und künstlerischen Erwägungen ist der Friedhof und der darauf befindliche Bestand an Grabmalen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |