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Die Gesamtanlage repräsentiert die historische Bausubstanz des Ortes. Von der Wildecker Straße strahlen im nördlichen Bereich mehrere schmale Straßenzüge aus, in denen sich bescheidene kleinbäuerliche Anwesen aneinander reihen, deren Erbauungszeit bis ins 17. Jh. zurückreicht. Besonders markant ist die große Hofanlage Nentershäuser Straße 2, die, an erwähnter Straßenkreuzung gelegen, einen ortsbildprägenden Akzent setzt.
Im südlichen Abschnitt der Gesamtanlage steigt das Terrain um den Kirchberg terrassenförmig an und wird von der abschließenden Kirche weit sichtbar bekrönt. Im Verlauf der Wildecker Straße reihen sich in südlicher Richtung großbäuerliche Hofanlagen aus dem letzten Drittel des 18. Jhs. mit stattlichen Wirtschaftsgebäuden aneinander. Den Abschluss der historischen Bebauung in diesem Bereich setzt das Gehöft Hausnummer 9.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |