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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Blankenbach
Ortsbildprägende Hofanlage an der Kreuzung zur Wildecker Straße mit einem stattlichen Wohnhaus über einem hohen Sockel aus dem Jahr 1770. Das Gebäude besitzt ein kräftiges Fachwerkgefüge, bestehend aus K-Streben an den Eckständern beider Geschosse, in den Brüstungsgefachen gegenläufige Diagonalstreben. Der Eingang ist über eine zweiläufige Freitreppe erreichbar.
Die parallel zum Wohnhaus errichtete Scheune stammt etwa aus der Erbauungszeit des Wohnhauses, die im hinteren Bereich des Grundstückes errichteten Stallungen aus dem Anfang des 20. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |