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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Blankenbach
Giebelständiges Wohnhaus mit inschriftlicher Datierung an der Schwelle: „Gott behüte dieses Haus und alle die da gehen ein und aus Bauherr Heinrich Wetterau und dessen Ehefrau Katharina Elisabetha Wetterau. Zimmermeister Wilhelm Batzmann. Blankenbach den 14. Juli 1837".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |