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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Blankenbach
Giebelständiges Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem, massivem Sockel in der aufgelockerten Zeilenbebauung der örtlichen Durchgangsstraße mit einer Fachwerkkonfiguration aus dem letzten Drittel des 18. Jhs. An den Eck- und Bundständern treten kräftige Mannfiguren mit gebogenen Fußstreben hervor; bemerkenswert sind darüber hinaus Reste von aufgetragenem Stippputz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |