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Giebelständiges Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem, massivem Sockel aus dem letzten Drittel des 18. Jhs. mit einer repräsentativen Schaufassade: an den Eckständern des Obergeschosses Mannfiguren, an den Zwischenständern 3/4-Streben. Dazwischen umläuft das Sprossengefüge eines Leitermotives den Brüstungsbereich. Im Bereich des Geschossüberstandes Schiffskehlen mit Rundstab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |