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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Stadthosbach
Wohn-Wirtschaftstrakt aus dem Jahr 1805, Wohnhaus mit Mannfiguren an den Eckständern, der rechts angeschlossene Wirtschaftsbereich mit den Stockwerkstreben jünger. Als erhaltener Rest einer dichten, die Kirche umlagernden Bebauung ist das Gebäude aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |