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Giebelständiges Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem, massivem Sockel mit einer erhaltenen Inschrift auf der Schwelle, die eine Datierung in das Jahr 1783 aufweist. Am Türsturz Datierung von 1738.
Prächtige Fachwerkkonfiguration mit starken Mannfiguren an den Eck- und Bundständern beider Geschosse mit Hals- und Brustriegeln, dazwischen durchlaufendes Gefüge eines Leitermotives. Der Eingang ist über eine zweiläufige Freitreppe erreichbar. An der Obergeschossschwelle löffelförmige Abfasung, an den Eckständern figürlicher Flachschnitzdekor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |