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Ins Jahr 1723 datiertes Wohnhaus mit ähnlicher Fachwerkkonstruktion wie Haus Dorfstraße 17: an den Eckständern Mannfiguren, dazwischen Leitermotiv im Brüstungsbereich. Am Kreuzungspunkt zum Kappeler Weg setzt das Gebäude einen charakteristischen Blickpunkt und bildet gleichzeitig den Abschluss der historischen Ortsbebauung in diesem Bereich des Straßenzuges.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |