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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Ulfen
Um 1800 errichteter Hakenhof mit besonders markanter Scheune in zwei. hohen Stockwerken über einem massiven Untergeschoss. Über dem Erdgeschoss weit vorkragender Geschossüberstand des Fruchtbodens. Als oberer Abschluss steil proportioniertes Mansarddach. Das bescheiden dimensionierte Wohnhaus grenzt seitlich an. Auf Grund der selten anzutreffenden Gebäudekonstellation und -Proportion ist die Hofanlage schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |