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Groß dimensionierte Hofanlage mit einem Wohnhaus aus der zweiten Hälfte des 16. Jhs. in bemerkenswerter Fachwerkgestaltung mit Mannfiguren an den Eck- und Bundständern, Kopf- und Fußstreben überblattet. An der Giebel- und Rückseite des Gebäudes 3/4-Streben. Die Unterkante der Schwelle und die Füllhölzer werden von kräftigen Taubändern hervorgehoben.
Besonders bemerkenswert ist die Haustür aus dem 19. Jh. mit figürlichem Flachschnitzdekor.
Die 1874 datierte Scheune erhebt sich im konstruktiven Fachwerkgefüge einer Ständer-Rähm-Mischkonstruktion der Erbauungszeit, das Erdgeschoss wurde in massivem Mauerwerk erneuert. Der Mühlenbetrieb wurde 1940 eingestellt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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