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Die Gesamtanlage Wichmannshausens umfasst in ihren wesentlichen Bestandteilen die Bebauung der Eschweger Straße. Hier bestimmen Wohnhäuser aus dem 17. und 18. Jh. mit markanten Fachwerkkonfigurationen das nur wenig gestörte Erscheinungsbild des Straßenzuges. Besonders erwähnenswert sind die ehemaligen Gaststätten Eschweger Straße Nr. 38 und 44, die als Herbergen im Verlauf dieser alten Handelsstraße Reisenden Unterkunft boten.
Ein weiterer Schwerpunkt der Gesamtanlage erstreckt sich rund um die Kirche mit Resten der typisch kleinmaßstäblichen Wohnhäuser, die sich eng um die Kirche anlehnen. In unmittelbarer Nachbarschaft dazu befindet sich das Schloss der von Boyneburg, das samt den Wirtschaftsgebäuden und des Nutzgartens mit Resten der ursprünglichen Ummauerung von der Gesamtanlage umschlossen wird.
Mit einbezogen wurde ebenfalls die Bebauung der Kurzen Gasse als ein Beispiel für die kleinmaßstäblichen Bauformen einer Seitenstraße, die vom Hauptverkehrsweg abzweigt.
Nach Nordosten zählt zur Gesamtanlage ebenso die historische Forstgartenmauer (nordöstlich von Sandgasse 5).
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |