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Die Sachgesamtheit des Gutes Boyneburg befindet sich etwa zwei Kilometer außerhalb des Ortes Wichmannshausen in südöstlicher Richtung.
Einen markanten Abschnitt des Hofes bildet das etwas abseits liegende Herrenhaus in historistischem Formenapparat mit gotisierenden Anklängen. Es ist von einem weitläufigen Garten umgeben, dessen unregelmäßige Anlage an englische Parks erinnert. Das Anwesen ersetzte zu Beginn des 20. Jhs. das ehemalige Wohnhaus des Gehöftes, das zusammen mit den umliegenden Wirtschaftsgebäuden eine vierseitige Baugruppe bildet. Mit in die Sachgesamtheit einbezogen wurde ein abseits liegendes Wärterhaus sowie ein Jagdhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |