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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Wichmannshausen
Das ehemalige Pfarrhaus des Ortes datiert inschriftlich in das Jahr 1686. An den Eckständern beider Geschosse finden sich Mannfiguren, dazwischen verläuft eine friesartige Reihung von Fußstreben im Brüstungsbereich. Im linken Teil des Gebäudes jüngerer Anbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |