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Wohnhaus der Obermühle in prächtiger Fachwerkkonfiguration unter Verwendung besonders starker Hölzer. An den Eck- und Bundständern in beiden Geschossen Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln, dazwischen der Sprossenverband eines Leitermotives, das die Traufseite besonders hervorhebt. An der Unterkante der Schwelle und an den Füllhölzern eingelegte Schiffskehlen mit Rundstab.
Turbine aus der ersten Hälfte des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |