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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Waldkappel
Stattliches Fachwerkwohnhaus über hohem Sockel mit abschließendem Mansarddach und eingefügtem Zwerchhaus in dichtem Fachwerkraster. Gebäudeprägend ist das durchlaufende Leitermotiv im Obergeschoss sowie die konvergierenden Fußstreben des Untergeschosses. Die Datierung des Hauses ins Jahr 1772 befindet sich am schmiedeeisernen Geländer der Eingangstreppe, das aus reichem Rankenwerk mit Girlanden und Füllhörnern besteht. Das repräsentative Gebäude dient heute als städtisches Rathaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |