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Die Gesamtanlage Bischhausens bezeichnet den ursprünglichen Verlauf des Ortskernes rund um den Kirchberg und die daran angeschlossene Bebauung im Verlauf der von dort abstrahlenden Straßenzüge. Städtebauliche Schwerpunkte setzen vor allem die an exponierter Stelle befindliche Kirche, das ehemalige Amtsgericht und das boyneburgische Gutshaus. In der Lehmkaute, dem Steinweg und der Mühlenstraße erhebt sich eine typisch kleinmaßstäbliche, dichte Zeilenbebauung, in der größere Objekte wie das Haus Mühlenstraße 6 oder Steinweg 20 städtebauliche Fixpunkte setzen.
Die Gesamtanlage setzt sich zu einem geringen Teil nördlich der Landstraße fort, die den Ort in zwei deutlich voneinander geschiedene Teile spaltet. In diesem Bereich umfasst sie die Zeilenbebauung der Hausnummern 34-52, die aus regelmäßig aufeinander folgenden Hofanlagen mit giebelständigen Wohnhäusern besteht. Als westlicher Abschluss in diesem Bereich der Gesamtanlage setzt der ehemalige Posthof mit den groß dimensionierten Wirtschaftsgebäuden einen abschließenden Akzent.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |