Am Kirchplatz o. Nr. - Kirche - Grabmal im Chor -
Am Kirchplatz o. Nr. - Kirche - Chor -
Am Kirchplatz o. Nr. - Kirche - Orgel -
Am Kirchplatz o. Nr. - Kirche - Chor der Kirche -
Am Kirchplatz o. Nr. - Kirche - Taufstein -
Am Kirchplatz o. Nr. - Kirche - Innenraum -
Am Kirchplatz o. Nr. - Kirche
Am Kirchplatz o. Nr. - Kirche - Detail Epitaph im Chor -
Am Kirchplatz o. Nr. - Kirche - Epitaph -
Am Kirchplatz o. Nr. - Kirche - Grabmal im Chor -
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Am Kirchplatz o. Nr. - Kirche - Grabmal im Chor -
Am Kirchplatz o. Nr. - Kirche - Detail Epitaph im Chor -
Am Kirchplatz o. Nr. - Kirche - Fragment eines Grabmals im Chor -
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Werra-Meißner-Kreis
Waldkappel
Bischhausen
  • Kirchplatz
Ev. Kirche
Flur: 17
Flurstück: 18/1

Die erhöht liegende, die Ortssilhouette prägende Dorfkirche mit mittelalterlichem Kern wurde in mehreren Bauphasen errichtet. An der Nordseite erhebt sich ein wehrhafter Turm aus der ersten Hälfte des 14. Jhs. mit abschließender Haube aus dem Jahr 1590. Der polygonal geschlossene Chor stammt, wie die Formenbildung des Fischblasenmaßwerkes der Fenster zeigt, aus dem Ende des 14. Jhs. Das Langhaus datiert in das Jahr 1789. Den verschiedenen Bauphasen entspricht das Stilgemisch des Außenbaues, der von dem hohen Wehrturm überragt wird.

Das Innere kann als weite Raumanlage mit großzügiger Empore und angeschlossenem Langchor angesprochen werden. Besonders bemerkenswert ist das Untergeschoss des Nordturmes, das sich in einem Spitzbogen in den Saal öffnet. Dort bildet ein Kreuzrippengewölbe über Konsolen den oberen Raumabschluß. Der Innenraum wurde im Rahmen der Sanierung durchgreifend neugestaltet. Erhaltene Ausstattung:

Orgel mit barockem Prospekt, um 1725. Taufbecken, 16. Jh.

Epitaph des Reichard von Boyneburg und Margarete von Wallenstein von Andreas Herber aus dem Jahr 1595

Taufstein Anfang 16. Jh.

Grabstein Katharina von Boyneburg.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
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