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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Bischhausen
Dreiseitig umbaute Hofanlage mit giebelständigem Wohnhaus aus dem letzten Drittel des 18. Jhs. Scheune aus der zweiten Hälfte des 19. Jhs., Stall um 1900.
Das stattliche Wohnhaus zeigt einen dichten Fachwerkverband, bestehend aus 3/4-Streben mit Sturz- und Brustriegeln, im Brüstungsbereich Sprossengefüge eines Leitermotives. Scheune in konstruktivem Fachwerkgefüge, Stallungen in massivem Backsteinmauerwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |