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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Burghofen
Giebelständiges Wohnhaus in zwei Geüber hohem, massivem Sockel aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs. in klar gegliederter Fachwerkkonstruktion mit Mannfiguren an den Eckständern sowie gegenläufigen Fußstreben im Brüstungsbereich. Unterkante der Schwelle mit Zickzackband, Eckständer mit eingelegtem Rundstab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |