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Auf dem Friedhof Burghofens befinden sich zwei bemerkenswerte Grabsteine aus den ersten Jahren des 19. Jhs. Zum einen ein Grabstein eines Doppelgrabes mit von Ranken gefassten Schrifttafeln, darüber figürliche Darstellungen mit abschließendem Sonnenmotiv. Ein weiterer Einzelgrabstein zeigt die Darstellung einer Frau mit gewickeltem Kind.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |