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Im nördlichen Abschnitt umgreift die Gesamtanlage des Ortes Hasselbach den ehemaligen Gutshof der Herren von Hundelshausen als größtes zusammengehöriges Architekturensemble des Dorfes. Eine weitere, zusammenhängend strukturierte Gebäudegruppe befindet sich im Bereich der Pfarrkirche, um die sich in geringfügigem Abstand eine kleinmaßstäbliche, dichte Bebauung lehnt.
Einbezogen wurde die Zeilenbebauung der Schiller- und Goethestraße, die eine lockere Aneinanderreihung bescheidener Hofanlagen aufweist. Besonders bemerkenswert sind die Gebäude Schillerstraße 4 sowie Goethestraße 21, 23, 29 und 31, die entscheidende Akzente innerhalb des Ortsbildes setzen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |