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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Rodebach
Streckhof im Kreuzungsbereich des Angers im hinteren Bereich der Grundstücksparzelle. Traufständiges Wohnhaus über hohem Sandsteinsockel in einer Fachwerkkonfiguration aus dem Ende des 18. Jhs. mit Mannfiguren an den Eck- und Bundständern in beiden Geschossen. Die Scheune wurde im 19. Jh. angebaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |