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Gegenüber dem Rittergut befindliche Ruine einer ehemaligen Wasserburg der Herren von Aue. Nach dem Aussterben der Familie im Jahr 1435 gelangte die Burg in den Besitz der Herren von Eschwege.
Das Gebäude erhob sich in annähernd quadratischem Grundriss auf einem etwas erhöht liegendem Terrain, das von einem Wassergraben umgeben wurde. Die Ruine wurde im Jahr 1912/13 mit historistischen Zutaten versehen.
Die ehemalige Wasserburg der Herren von Aue ist aus ortsgeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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