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In Hoheneiche ist eine dichte, kleinmaßstäbliche Bebauung erhalten, die sich in einem nahezu quadratischen Umriss um die Kirche gruppiert. Lediglich an der Ostseite durchbricht der Anger diese Häuserzeile. Im übrigen erstreckt sich die in einer Gesamtanlage zusammengefasste historische Bebauung im Verlauf der Leipziger Straße und des Fuhrgrabens, wo vereinzelte Höfe mit ortsbildprägender Bedeutung das Straßenbild akzentuieren.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |