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Das in das Jahr 1772 datierte Wohnhaus in zwei Geschossen über einem hohen Sandsteinsockel mit ortsbildprägendem Fachwerkverband, setzt im Verlauf der Durchgangsstraße einen markanten Blickpunkt. Das symmetrische Fachwerkgefüge weist an den Eckständern Mannfiguren auf, dazwischen erstreckt sich ein Leitermotiv, dessen Sprossenfolge von konvergierenden Fußstreben unterbrochen wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |