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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Altstadt
Traufständiges dreigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Zwerchhaus aus der ersten Hälfte des 18. Jh. Auf sehr schönem profiliertem Sandsteinsockel ist ein gleichmäßiges konstruktives Fachwerk mit geraden und schrägen Brüstungsstreben vorhanden. Das Gebäude hat leichte Geschossüberstände und symmetrische Fensteranordnung. Es diente dem Schreinermeister Ritter als Wohn- und Geschäftshaus. 1930 wurde im Erdgeschoss ein Verkaufsraum ausgebaut. Das Erdgeschoss hat eine vorgesetzte Fassade mit reichhaltigem Schnitzwerk und schöner Rundbogentür mit gusseiserner Verzierung. In den oberen Geschossen sind vierflügelige Butzenfenster vorhanden. Die Schwellen sind mit genasten Schiffskehlen geziert, die Balkenköpfe sind profiliert. Das Hintergebäude ist in jüngerer Zeit zum Wohnhaus umgebaut worden. Es ist zweigeschossig und hat Andreasverstrebungen. Die genannten Gebäude sind Kulturdenkmäler aufgrund geschichtlicher und künstlerischer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |