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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Altstadt
Traufständiger dreigeschossiger Fachwerkbau mit Zwerchhaus und leichtem Geschossüberstand aus der 1. Hälfte des 18. Jh. Einfaches konstruktives Fachwerk mit Verstrebungen in den Brüstungsfeldern. Nur im 2. Obergeschoss kräftige Dreiviertelstreben an den Eckständern. Das Zwerchhaus ist mit Ziegelplatten behangen. Die Füllhölzer sind mit genasten Schiffskehlen und die Balkenköpfe mit Profilierungen geziert. Die Häuser Nr. 22, 24 und 26 sind in Form und Größe gleich; sie stellen im Gegensatz zu den Mehrfamilienhäusern, die das Straßenbild prägen, die ursprüngliche Bebauungsweise dar. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner typologischen, geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |