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1847 wurde der Sitz des von seinem geschichtlichen Ursprung her hanauischen Amtes Dorheim, zu dem neben dem namengebenden Ort Nauheim, Rödgen und Schwalheim gehörten, von Dorheim nach Nauheim verlegt. Der Amtssitz fand seinen Ort in einem auf dem ehemaligen Burgareal neu errichteten Gebäude, einem dreigeschossigen Massivbau mit Satteldach. Die zur Straße gelegene Traufseite mit sieben Fensterachsen von beachtlicher Längenausdehnung. Die Klappläden der Fenster mindern die nüchterne Strenge des Baukörpers, der vom Sockel, dem umlaufenden Brüstungsgesims im 1. Obergeschoß und dem Traufgesims nur geringfügig gegliedert wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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