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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Altstadt
Traufständiger zweigeschossiger Rähmbau mit geschosshoher Verstrebung an den Eckständern und Zweifachständern zwischen den Fenstern. Es ergibt mit Haus-Nr. 38 ein Doppelhaus. Es hat leichte Profilierungen an den Schwellen. Die Füllhölzer und Balkenköpfe sind abgefast. Auf der Schwelle ist die Datierung „1835" zu erkennen. Der Sockel als Ziegelmauerwerk in jüngerer Zeit geändert. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und wissenschaftlicher Bedeutung als datiertes Wohnhaus des frühen 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |