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Auf einem Eckgrundstück zur Goldbachstraße im Garten gelegene Villa, die 1913 für den Fabrikanten Hugo Henke erbaut wurde. Auf fast quadratischem Grundriss errichtetes zweigeschossiges Wohnhaus mit reichhaltiger Fassadengliederung durch mehrere erkerartige Vorbauten z. T. mit geschwungenen Giebeln und Pilastergliederung der Neurenaissance. Das ausgebaute Mansardenwalmdach ist reich untergliedert und mit einem Hauptgesims betont. Bemerkenswert ist die im seitlich vorgelagerten Vorbau befindliche Haustür und die Werkstein-Fenstereinfassungen sowie die erhaltenen Oberlichter mit geschwungener Untergliederung im Jugendstildekor.
Die Villa ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung als Zeugnis der pompösen Baupracht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |