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Teil der Gesamtanlage:
Luisenstraße, Teilbereich. Südwestliche Randbebauung der Luisenstraße von Haus Nr. 25-35
Giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Andreaskreuzverstrebungen an den Eckständern 1902 erbaut. Symmetrische Fensteranordnung mit Dreieckoberlichtern, die mit darüberliegenden Andreaskreuzen betont sind. Zwischen den Fenstern sind Doppelständer angeordnet, die Trauffassaden sind mit Schieferplatten behangen, der Eingang liegt an der rückwärtigen Giebelseite. Kulturdenkmal aufgrund geschichtl. Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |